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Mehr Platz, kein Mund-Nasen-Schutz mehr!

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Seit Samstag, 20.06.2020, sind Hallenbad und Sauna im Freizeitzentrum Perchtoldsdorf wieder geöffent. Ein paar corona-bedingte Regeln sind allerdings einzuhalten.

Was ist NEU?

1. Badeanlage:

Es gilt nur noch die Einhaltung des Mindestabstandes, die Bemessungsgrundlage für die Zugangsbeschränkung von 10 m²/Person gilt nicht mehr.

2. Sammelumkleiden:

Es gilt, die Mindestabstände von 1-2 Metern zu beachten.

3. Saunaanlagen und Warmluft- und Dampfbäder: 

Zwischen den einzelnen Nutzungsdurchgängen erfolgt eine kurzzeitige Stoßlüftung und Pause von 15-20 Minuten.

4. Saunaanlagen und Warmluft- und Dampfbäder:

Bemessungskriterium von 10 m² ist gefallen und wurde ersetzt durch die 4 m²-pro-Nutzer-Regel!

5. Im Becken:

Ein Abstand von 1-2 Metern zwischen den Badenden ist einzuhalten.

6. Aufgüsse:

sind zulässig aber Wedeln ist weiterhin nicht erlaubt!

7. MNS-Masken:

müssen auch im Innenbereich nicht mehr getragen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Für den Badegast zu beachten:

- Abstand halten: generell einen Abstand von mindestens 1 m von Person zu Person einhalten (Eigenverantwortung)

- Abstandsmarkierungen und geänderte Badeordnung (Aushänge, Beschilderungen) beachten.

- Liegeplätze/Aufenthaltsplätze: zwischen den einzelnen Liegeplätzen/Aufenthaltsplätzen ein Abstand von mind. 1 m in alle Richtungen

- Maximal zulässige Anzahl an Personen: in Becken, Sauna-, Warmluft- und Dampfkabinen beachten.

- Becken: im Wasser (aufbereitet und desinfiziert) auf einen Abstand von 1-2 m achten (kurzzeitige Unterschreitungen ausgenommen)

- Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder: in den Kabinen einen Abstand von mind. 1 m in alle Richtungen einhalten.

- Aufgüsse: sind zulässig, von Wedeln in der Saunakabine ist jedoch abzuraten um Atemaerosole nicht zusätzlich zu verbreiten.

Von den Abstandsregeln sind Personen, welche im gemeinsamen Haushalt leben, ausgenommen!

Zusammengefasst:

In der Badeanlage: 

Es gilt nur noch die Einhaltung des Mindestabstandes, die Bemessungsgrundlage für die Zugangsbeschränkung von 10 m²/Person gilt nicht mehr.

Die 6 m²-Regel in Bezug auf die Schwimmbecken ist leider aufrecht geblieben.

In der Sauna:

Die 10 m²-Regel ist gefallen und wurde durch die 4 m²-Regel ersetzt!

Aufguss ja, Wedeln nein!

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